Rechtsberatung

Was ist die anwaltliche Beratung im Datenschutzrecht?

Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 spielt das Thema Datenschutz vielerorts eine noch größere Rolle. Denn mit der DSGVO sind eine Vielzahl von rechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen entstanden. 
So ist der Vertrieb oder auch das Marketing nicht mehr möglich, ohne datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Da jedes Unternehmen aufgrund seiner individuellen Situation anders ist, bedarf es auch stets einer individuellen Beratung.
Als Rechtsanwälte für Datenschutz geht es dabei insbesondere darum, mögliche Risiken innerhalb des Unternehmens zu identifizieren und zu minimieren.
Gleichzeitig kontrollieren wir, dass alle datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Dazu zählt folgendes:

  • Der Beschäftigtendatenschutz 
  • Die Überwachung des Datenschutzes auf der eigenen Website
  • Eine datenschutzrechtliche Due Dilligence im Rahmen eines Unternehmenskaufs 
  • Die Überwachung der Datenübermittlung mit anderen Unternehmen 
  • Der Datentransfer innerhalb des Unternehmens 

Ich habe schon einen betrieblichen Datenschutzbeauftragen – Brauche ich dann überhaupt noch anwaltliche Beratung?

Oftmals stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch Beratungsbedarf gibt, wenn ein Unternehmen bereits einen internen Datenschutzbeauftragten bestellt hat. 
Denn grundsätzlich muss ein Datenschutzbeauftragter im Sinne der DSGVO kein Anwalt sein. Gleichzeitig darf dieser auch Rechtsberatung erbringen, wenn auch nur im beschränkten Umfang. Dies bestätigte beispielsweise auch der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen in einem aktuellen Urteil. Eine solche Befugnis ergebe sich laut den Richtern aus Art. 39 der DSGVO.  
Allerdings sollte zwischen Datenschutzbeauftragten, ob intern oder extern, und einem Anwalt unterschieden werden. Denn ein Datenschutzbeauftragter kann das Unternehmen nur in bestimmten Bereichen vertreten, während ein Rechtsanwalt aufgrund seiner Zulassung unbeschränkt beraten kann. 
Dies kann beispielsweise bei Datenschutzverletzungen von großer Wichtigkeit sein. Denn dann ist Schnelligkeit gefordert!
So muss der Verantwortliche gemäß Art. 33 DSGVO innerhalb von 72 Stunden, nachdem die Verletzung personenbezogener Daten bekannt wurde, dies bei der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. 
Kommt es darüber hinaus zu einem hohen Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, so sind diese gemäß Art. 34 DSGVO zu benachrichtigen.
Allein aufgrund dieser Melde- und Informationspflichten sind tiefergehende Kenntnisse der DSGVO erforderlich. Ein Anwalt kann im Notfall das Unternehmen vollumfänglich beraten und mit den Behörden in Kontakt treten. 
In Fällen der Datenschutzverletzung kann dies zudem eine hohe Geldbuße durch die Aufsichtsbehörden nach sich ziehen. Hier kann ein Rechtsanwalt für Datenschutz einschreiten. Mit den entsprechenden Kenntnissen und der nötigen Erfahrung kann er im Optimalfall eine solche Geldbuße sogar ganz abwenden.

Auch spiegelt sich eine anwaltliche Rechtsberatung im Gegensatz zu einem intern bestellten Datenschutzbeauftragten in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung wieder. Insbesondere im Falle einer Partnerschaftsgesellschaft besteht eine Mindestversicherungssumme in Höhe von 2,5 Mio. EUR. 

Gegenüberstellung interner und externer Datenschutzbeauftragter (Anwalt)

interner DSB

  • Zusätzlich zum regulären Gehalt sind Kosten für Aus- und Fortbildung sowie Erwerb von Fachliteratur vom Unternehmen zu tragen
  • Zeitintensive und aufwendige Weiterbildungsmaßnahmen zur Erlangung der Fachkunde

  • Oft nur Fachwissen auf einem Gebiet (z.B. Datenschutz)

  • Begrenzte Praxiserfahrung im eigenen Unternehmen
  • Betriebsabläufe sind oft bekannt, Einarbeitung in Prozesse anderer Abteilungen ggf. nötig und Risiko für Betriebsblindheit
  • Häufig nur geringe zeitliche Verfügbarkeit für Tätigkeit als DSB, durch Unerfahrenheit ggf. größerer Einarbeitungsbedarf und höherer Arbeitsaufwand
  • Haftung im Rahmen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung
  • Akzeptanz im Unternehmen geringer, da Mitarbeiter auf Anfragen oft nur langsam oder gar nicht reagieren

  • Rücksichtnahme auf Kollegen und Vorgesetzte

  • Isolierung des Mitarbeiters aufgrund der Konfrontierung mit einer unbekannten Themenvielfalt im Datenschutz

  • Interner Datenschutzbeauftragter genießt besonderen Kündigungsschutz – vergleichbar mit einem Betriebsrat
  • Oftmals eingeschränkt durch andere Aufgaben oder reguläre Arbeitszeiten

externer DSb (Anwalt)

  • Transparente Kostenstruktur durch vertraglich festgelegte Preise
  • Aktuelle, bereits vorhandene und sofort abrufbare Fachkunde (regelmäßige Fortbildungen)
  • Interdisziplinäre Kompetenzen: Datenschutzrecht, IT-Sicherheit, weitere Gesetze wie BDSG, UWG, TTDSG, betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Prozessberatung und Erfahrung in Begleitung von Veränderungsprozessen
  • Fachkunde, große Praxiserfahrung durch Beratung vieler Unternehmen
  • Einarbeitung in Betriebsabläufe nötig, aber nimmt objektive, neutrale Perspektive ein, kein Risiko für Betriebsblindheit
  • Effizienter Zeiteinsatz und nur dann wenn er gebraucht wird
  • Eigene Berufshaftlichtversicherung und demnach keine Anwendung der Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung.
  • Risikominimierung für das Unternehmen
  • Unabhängig und weisungsfrei, keine Hemmungen Probleme anzusprechen (sowohl innerhalb des Unternehmens, als auch nach außen)
  • Unabhängige Stellung des externer DSB wird anders wahrgenommen, dadurch kürzere Antwortzeiten
  • Die Beauftragung des externen Datenschutzbeauftragten kann fristgerecht beendigt werden
  • Immer verfügbar, kurze Antwortzeiten

Wie können Wir Ihnen weiterhelfen?

Das Datenschutzrecht ist ein sehr dynamisches Rechtsgebiet, welches wir durch unseren Rechtsanwalt Alexander Stegmann sowie Rechtsanwalt Domenic Ipta doppelt abdecken. Rechtsanwalt Stegmann ist beispielsweise zertifizierter Datenschutzbeauftragter und gleichzeitig seit Jahren als Rechtsanwalt im Datenschutz tätig. Er hat somit die (doppelte) fachliche Expertise und eine langjährige Erfahrung, um Sie bestens zum Thema Datenschutz beraten zu können. 

Die Kanzlei Steinbock & Partner mbB ist insgesamt sehr breit aufgestellt und verfügt neben den Spezialisten im Datenschutzrecht auch über Experten in vielen anderen Fachbereichen. Insbesondere das Arbeitsrecht spielt beim Datenschutz im Unternehmen eine große Rolle. Hier haben wir seit dem Beginn unserer Kanzlei einen besonderen Fokus, sodass wir eine umfassende rechtliche Beratung anbieten können.

Kostenfreies Kennenlern-Angebot

Wir bieten Ihnen daher ein unverbindliches und kostenfreies Kennenlern-Gespräch an, in dem wir Sie über allgemeine Prozesse und Arbeitsabläufe informieren, sowie Ihre Investition in unsere Arbeit besprechen. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach einen Termin, der dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch unter 0931 22222.