Datenschutz­beauftragter

Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?

Die Hauptaufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Unternehmen zu überwachen und mögliche Datenschutzverletzungen zu verhindern. Dies erfolgt in jedem Unternehmen individuell, je nachdem wie stark der Umsetzungsbedarf selbst ist. Gleichzeitig kontrolliert der Datenschutzbeauftragte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten innerhalb des Unternehmens.

Darüber hinaus hat er folgende Aufgaben:

  • Schulungen für Geschäftsführung und Mitarbeiter
  • Ansprechpartner für die zuständigen Aufsichtsbehörden bei Datenschutzverletzungen
  • Kontrolle des Beschäftigtendatenschutzes
  • Überprüfung der Website einschließlich Datenschutzhinweise auf ihre Datenschutzkonformität

Welche Qualifikationen benötigt ein Datenschutzbeauftragter?

Welche Qualifikationen ein Datenschutzbeauftragter mit sich bringen muss, ist in Art. 37 Abs. 5 DSGVO festgehalten. Dort heißt es „ein Datenschutzbeauftragter wird aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt.“ In vielen Fällen ist dies im Unternehmen ein Volljurist. Dies hängt damit zusammen, dass dieser sich schnell in neue Rechtsgebiete wie das Datenschutzrecht einarbeiten kann.
Allerdings muss auch ein Volljurist in der Regel eine Fortbildung besuchen, um sich die technische Seite des Datenschutzes anzueignen. Ein solches Zertifikat kann unter anderem bei externen Stellen wie dem TÜV oder der DEKRA erlangt werden. Dadurch erhält man auch eine Fortbildungsbescheinigung mit offiziellem Prüfsiegel.

Welche Arten von Datenschutzbeauftragten gibt es?

Für Unternehmen gibt es zwei Möglichkeiten, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, die des internen oder externen Datenschutzbeauftragten.
Der interne Datenschutzbeauftragte ist ein Angestellter des Unternehmens und wird von der Geschäftsführung zum Datenschutzbeauftragten ernannt. Dabei muss er die fachliche Eignung nachweisen. Diese erlangt er in der Regel durch Fortbildungen. Für den Datenschutzbeauftragten selbst besteht durch die Ernennung ein erweiterter Kündigungsschutz.

Der externe Datenschutzbeauftragte ist tendenziell eher die häufigere Form. Denn der große Nachteil an internen Beauftragten ist, dass diese in der Regel noch weitere betriebliche Aufgaben übernehmen. Wenn dann trotzdem Fehler im Datenschutz gemacht werden, drohen hohe Bußgelder durch die Behörden. Gleichzeitig haben viele Unternehmen auch keine Kapazitäten, um einen Arbeitnehmer zum Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Daher wird oftmals auf einen externen Beauftragten zurückgegriffen. Dies bietet den großen Vorteil, dass der Datenschutzbeauftragte sich hauptberuflich mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzt und aktuelle Entwicklungen datenschutzrechtlicher Vorgaben, wie aktuell die Google Fonts Problematik, kennt.

Muss ich einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Ob eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten im Unternehmen besteht, hängt von der Unternehmensgröße ab. Dieser ist innerhalb des Unternehmens für die systematische Beobachtung des Datenschutzes zuständig, insbesondere im Hinblick auf die umfangreiche Verarbeitung von personenbezogenen Daten. In § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Verbindung mit Art. 37 der DSGVO ist geregelt, wann eine solche Pflicht besteht.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie einen Datenschutzbeauftragten stellen müssen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Wie können Wir Ihnen weiterhelfen?

Wir als Steinbock & Partner stellen Ihren externen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO und sorgen für einen optimalen Schutz vor Datenschutzverletzungen. Das Datenschutzrecht ist ein sehr dynamisches Rechtsgebiet, welches wir durch unseren Rechtsanwalt Alexander Stegmann sowie Rechtsanwalt Domenic Ipta doppelt abdecken. Rechtsanwalt Stegmann ist beispielsweise zertifizierter Datenschutzbeauftragter und gleichzeitig seit Jahren als Rechtsanwalt im Datenschutz tätig. Er hat somit die (doppelte) fachliche Expertise und eine langjährige Erfahrung, um Sie bestens zum Thema Datenschutz beraten zu können.
Die Kanzlei Steinbock & Partner mbB ist insgesamt sehr breit aufgestellt und verfügt neben den Spezialisten im Datenschutzrecht auch über Experten in vielen anderen Fachbereichen. Insbesondere das Arbeitsrecht spielt beim Datenschutz im Unternehmen eine große Rolle. Hier haben wir seit dem Beginn unserer Kanzlei einen besonderen Fokus, sodass wir eine umfassende rechtliche Beratung anbieten können.

Kostenfreies Kennenlern-Angebot

Wir bieten Ihnen daher ein unverbindliches und kostenfreies Kennenlern-Gespräch an, in dem wir Sie über allgemeine Prozesse und Arbeitsabläufe informieren, sowie Ihre Investition in unsere Arbeit besprechen. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach einen Termin, der dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch unter 0931 22222.